Bildungsgutschein

Was ist das? Das wichtigste Instrument der Bundesagentur für Arbeit bei der Förderung beruflicher Weiterbildung. Der Bildungsgutschein ist die schriftliche Zusage dafür, dass die Bundesarbeitsagentur die Kosten für die Weiterbildung übernimmt.

Wer wird gefördert? Arbeitslose, aber auch Arbeitnehmer, denen die Kündigung droht oder deren Arbeitsvertrag ausläuft. Der Arbeitsvermittler muss aber von der Notwendigkeit der Weiterbildung überzeugt sein. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn nach dem Kurs die Rückkehr in den Arbeitsmarkt wahrscheinlich ist. Auch Beschäftigte sind förderbar, und zwar innerhalb des WeGebAU-Programms.

  • Weiterbildung mit Arbeitslosengeld Ⅱ (ALG Ⅱ)/Hartz Ⅳ

    Hartz Ⅳ ermöglicht Arbeitslosengeld II-Beziehern Weiterbildungschancen!
    Bezieher von ALG Ⅱ haben Zugang zu den Vermittlungs‑ und Qualifizierungschancen, die bislang den Arbeitslosengeldempfängern (ALG Ⅰ) vorbehalten waren. Zuständig für Vermittlung und Beratung für ALG II-Bezieher sind in der Regel die Vermittler der ARGE (Arbeitsgemeinschaft von Arbeitsagenturen und Sozialbehörden) oder der Jobcenter an Ihrem Wohnort. Wenn sich im Gespräch mit Ihrem Ansprechpartner die Notwendigkeit einer Weiterbildung ergibt, kann diese ebenfalls über einen Bildungsgutschein gefördert werden.

  • Berufliche Rehabilitation

    Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen gezwungen sind, beruflich umzusatteln, können Sie Ihr Recht auf eine Umschulung geltend machen. Bei einer Umschulung, die im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation erfolgen soll, erteilen die zuständigen Versicherungsträger (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, Landesversicherungsanstalten, Berufsgenossenschaft) Auskunft über Ihre Förderungsmöglichkeiten. Diese Leistung ist für Menschen gedacht, die ihre ursprüngliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausführen können. Durch die Förderung einer entsprechenden beruflichen Qualifizierung wird Ihnen ein Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt ermöglicht.

Was wird gefördert? Berufliche Weiterbildungen von meist mehreren Monaten Dauer. Dazu gehören auch „Maßnahmen mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf“, früher kurz Umschulungen genannt. Die Dauer legt der Arbeitsberater auf dem Bildungsgutschein fest. Entsprechend der Angaben auf dem Gutschein müssen Sie sich dann selbst einen Kurs suchen. Die Weiterbildungen, die wir Ihnen auf dieser Website vorstellen, sind von der Bundesagentur für Arbeit zertifiziert, erfüllen also die notwendigen Voraussetzungen. Wenn Sie an einer unserer Weiterbildungen teilnehmen wollen, sprechen Sie mit Ihrem Ansprechpartner in der ARGE oder dem Jobcenter über eine Finanzierung durch den Bildungsgutschein.

Wie wird gefördert? Die Arbeitsagentur übernimmt alle Kosten, die unmittelbar durch die Weiterbildung entstehen. Dazu zählen Lehrgangsgebühren und Fahrtkosten, Kosten für Unterbringung, Verpflegung und für die Betreuung von Kindern. Wer Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, bekommt es während des Kurses weiter. Besprechen Sie die eventuelle Gewährung von Unterhalts‑ oder Teilunterhaltsgeld mit Ihrem Arbeitsberater oder Fallmanager.

Information

www.arbeitsagentur.de